FAQs

Was Sie schon immer wissen wollten

Frequently Asked Questions, kurz FAQs, englisch für häufig gestellte Fragen, sind eine Zusammenstellung von oft gestellten Fragen und den dazugehörigen Antworten zu einem Thema. Die häufigsten Fragen und Antworten haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Wenn Sie darüber hinaus Fragen haben, können Sie gerne unser Kontaktformular nutzen.

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Wieviel kostet eine Bestattung?

Oft bekommen wir die Frage gestellt, was eine Bestattung kostet. Diese Frage lässt sich aber nicht grundsätzlich mit einem pauschalen Betrag beantworten. Es gibt eine ganze Reihe von Faktoren zu berücksichtigen, die es praktisch unmöglich machen, ohne Detailkenntnisse eine genaue Kostenangabe über eine Bestattung zu machen.

Eine Bestattung setzt sich aus vielen einzelnen Positionen zusammen und die Preise sind regional sehr unterschiedlich. Pauschalangebote, die immer wieder im Internet kursieren, sind oft reine Lockangebote und werden, sobald man einen Sonderwunsch hat, wesentlich teurer.

 

Kann man eine Bestattung finanzieren?

Ja, eine Bestattung kann man inzwischen auch finanzieren. Wie bei vielen anderen größeren Ausgaben besteht auch die Möglichkeit, eine Bestattung zu finanzieren. Dabei arbeiten wir mit einem Finanzdienstleister zusammen, der sich auf diesen Bereich spezialisiert hat.

 

Kann ich meine Bestattung schon zu Lebzeiten regeln?

Ja, das können Sie. Wir bieten die Möglichkeit an, einen Bestattungsvorsorgevertrag abzuschließen. Dieser kann für sich selber oder für eine andere Person abgeschlossen werden und besteht aus zwei Teilen. 

Der eine Teil ist die Festlegung der Bestattungsform, die Wünsche für die Trauerfeier, die Todesanzeige, die Trauerbilder, die Trauerdrucksachen, die Musik die Blumen usw. Außerdem erfassen wir Ihre Daten, die bei einem Sterbefall z. B. für die Beurkundung bei dem Standesamt benötigt werden.

Der zweite Teil ist die Errechnung der voraussichtlichen Bestattungskosten und daraus folgend die finanzielle Absicherung der Bestattung durch die Einzahlung der errechneten voraussichtlichen Kosten auf ein Treuhandkonto bei der Deutschen Bestattungsvorsorge AG oder durch Abschluss einer Sterbegeldversicherung.

 

Wer zahlt, wenn kein Geld da ist?

Wenn eine Person ohne Angehörige verstirbt, keine Bestattungsvorsorge vorliegt oder sich niemand um die Bestattung kümmert, ordnet das Ordnungsamt des Sterbeortes eine Bestattung von Amts wegen an. Dabei wird die einfachste Form der Bestattung gewählt, oft ohne Trauerfeier und mit der Beisetzung in einem anonymen Urnengrab. Werden später Angehörige ermittelt, müssen diese den ausgeleten Betrag dem Ordnungsamt zurückzahlen.

Sind Angehörige vorhanden, die sich um die Bestattung kümmern wollen, aber nicht die finanziellen Möglichkeiten dazu haben, die Kosten zu tragen, können diese bei dem zuständigen Sozialamt einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Die Sozialämter sind eigentlich verpflichtet, die Bestattung zunächst darlehensweise zu finanzieren, bis die Prüfung der Vermögensverhältnisse abgeschlossen ist. Die Sozialämter halten sich jedoch oft nicht an die geltende Rechtssprechung und versuchen, den Vorgang zu verschleppen, bis das Ordnungsamt einschreiten muss oder bis der Bestatter sich bereiterklärt, das Risiko selbst zu tragen. 

Verläuft die Prüfung der Vermögensverhältnisse, die mehrere Monate dauern kann, positiv, so übernimmt das Sozialamt die Kosten für eine einfache, ortsübliche, würdige Bestattung. Verläuft die Prüfung negativ, können sich alle Beteiligten darüber streiten, woher das Geld kommen soll.

 

Wenn das Sozialamt schon die Heimkosten bezahlt, zahlt es dann auch die Bestattung?

Nein, nicht zwingend. Angehörige sind nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unterhaltspflichtig für ihre Verwandten. Um sie allerdings davor zu schützen, dass sie selbst in Armut geraten, nur weil sie die Pflegekosten für einen Angehörigen aufbringen müssen, hat der Gesetzgeber großzügige Freibeträge für sie eingerichtet. Reicht das Geld dann nicht aus, springen die Sozialämter ein. Im Gegensatz zu den ständig laufenden Unterhaltskosten ist eine Bestattung jedoch ein einmaliger finanzieller Aufwand. Daher sind die Freibeträge, die der Gesetzgeber vorsieht, wesentlich niedriger, bevor ein Sozialamt die Bestattungskosten übernimmt. Kurz gesagt: Der Staat will nicht verantworten, dass eine junge Familie durch laufende Pflegekosten für die Eltern in Armut gerät, aber die Kosten für ein einmaliges Ereignis wie eine Bestattung, können den Kindern durchaus zugemutet werden.

 

Zahlen Angehörige beim Bestatter mehr für Traueranzeigen, Blumen usw., als bei der Zeitung oder dem Gärtner direkt?

Nein. Der Bestatter erhält zwar in der Regel eine Provision von den einzelnen Fremdfirmen, diese gleicht aber den Beratungs- und Arbeitsaufwand sowie das Kostenrisiko aus. Das bedeutet für den Angehörigen dass die Kosten die gleichen sind, egal, ob Lieferungen und Leistungen Dritter beim Bestatter bestellt oder oder bei der Fremdfirma direkt in Auftrag gegeben werden.

Seriöse Bestattungsunternehmen fügen ihrer Abrechnung zumindest eine Rechnungskopie der jeweiligen Fremdfirma bei, damit nicht der Verdacht eines unberechtigten Preisaufschlages aufkommt. Letzteres wird auch in unserem Hause so gehandhabt, Angehörige erhalten sogar die Originalrechnung der Fremdfirma.

 

Kann ich mir aussuchen, auf welchem Friedhof ich beigesetzt werden möchte?

Nein. Man hat nur Anspruch auf eine Grabstelle in dem Ort, in dem man seinen gemeldeten Erstwohnsitz hat. Die Beisetzung in anderen Orten ist nur dann möglich, wenn dort bereits ein Grab vorhanden ist, in dem man beigesetzt werden kann oder an dem man ein Nutzungsrecht hat. Es gibt jedoch auch Friedhofsträger, die eine Beisetzung von Personen erlauben, die in dem betreffenden Ort keinen Erstwohnsitz hatten. Letzteres muss für den Einzelfall vor der Bestattung abgeklärt werden.

 

Was ist die "Ruhefrist" und wie lange ist diese?

Als Ruhefrist bezeichnet man in Deutschland einen von der örtlichen Friedhofsverwaltung festgelegten Zeitrum, in dem eine Grabstelle nach einer Beisetzung nicht erneut belegt werden darf. Die Ruhefrist richtet sich bei einer Erdbestattung nach der Dauer der Verwesung, welche von der örtlichen Beschaffenheit des Bodens abhängig ist und die durch Bodengutachten der Gesundheitsämter untersucht wird. Die Ruhefrist ist also von Friedhof zu Friedhof unterschiedlich. In der Regel beträgt diese zwischen 20 und 40 Jahren, in Bestattungswäldern 99 Jahre.

Rechtlich ist das Öffnen der Grabstelle während der Ruhefrist eine Störung der Totenruhe und wird strafrechtlich verfolgt. Nach der Ruhefrist kann die Grabstelle wieder neu belegt werden. Für Urnen wird die Ruhefrist einer Erdbestattung in der Regel übernommen, um eine einheitliche Rechtsgrundlage zu schaffen. 

Die Gebühr für die Nutzung des Grabes muss bei jedem Sterbefall für die gesamte Ruhefrist im Voraus bezahlt werden, nicht zuletzt deshalb, weil diese Kosten Nachlassverbindlichkeiten sind.

 

Was passiert nach der Ruhefrist?

Ist die Ruhefrist abgelaufen, haben die Angehörigen die Möglichkeit, das Grab für eine weitere Nutzungszeit zu pachten, es sei denn, bei dem Grab handelt es sich um ein sog. Reihengrab, das immer nur für die Dauer einer Ruhefrist und nur für einen Verstorbenen erworben werden kann.

Wird die Grabstelle durch die Angehörigen aufgegeben, passiert in der Regel erst einmal gar nichts. Wird das Grab danach von einer anderen Person erworben und findet dort eine Beisetzung statt, werden die vorhandenen Gebeine gesammelt und unter der Grabsole beigesetzt. Wenn Urnen ausgegraben werden, dann finden diese in der Regel ihren Platz im anonymen Urnenfeld. Menschliche Überreste (Gebeine, Asche) verbleiben grundsätzlich auf einem Friedhof.

Darf ich auch im eigenen Garten beerdigt werden?

Nein. In Deutschland gibt es einen Friedhofszwang. Er ist ehemals aus dem Schutz der Bevölkerung vor ansteckenden Krankheiten entstanden, der bis heute gültig ist. Obwohl bei Urnen diese Gefahr nicht zutrifft, werden alle menschlichen Überreste, also auch die Asche, grundsätzlich gleich behandelt – Erdbestattungen und Feuerbestattungen sind gleich gestellt.

Wenn man viel Geduld hat, kann man jedoch versuchen, seinen Garten zum Friedhof erklären zu lassen. Unzählige gutachten über Wasserhaushalt und Bodenbeschaffenheit bis hin zu langwierigen Genehmigungsverfahren sind notwendig, um einen eigenen Friedhof zu betreiben.

 

Dürfen Urnen zuhause aufbewahrt werden?

Nein. In Deutschland gibt es einen Friedhofszwang, der auch für menschliche Asche gilt. Vielfach wird im Internet suggeriert, es sei legal, einen Verstorbenen im Ausland (z. B. in den Niederlanden, der Schweiz oder Tschechien) einäschern zu lassen, dann als Angehöriger dort die Urne abzuholen und im privaten Bereich aufzubewahren. Diese Vorgehensweise ist illegal, denn sobald eine Urne nach Deutschland eingeführt wird, ist dieses anzumelden und die Urne auf einem Friedhof beizusetzen.

Auch wenn der Wunsch, die Asche eines Verstorbenen zuhause aufzubewahren, vielfach durchaus verständlich ist, so stellen sich doch Fragen: Was ist "zuhause"? Ist das im Keller, auf dem Dachboden, in der Garage oder im Wohnzimmer? Wenn Ihre Eltern, ihre Schwiegereltern und Ihr Lebenspartner verstorben sind, hätten Sie schon fünf Urnen zuhause. Wollten Sie wirklich fünf Urnen im Wohnzimmer stehen haben? Wie wird mit Urnen umgegangen, zu denen die nachfolgenden Generationen gar keinen Bezug mehr haben, weil sie die betreffende Person gar nicht gekannt haben? Oder wollten Sie permanent Freunde und Bekannte des Verstorbenen bei sich in der Wohnung haben, denen es kurzfristig wieder einmal ein Bedürfnis ist, den Verstorbenen aufzusuchen und ihm zu gedenken?

 

Werde ich bei einer Erdbestattung von Würmern gefressen?

Nein. In einer Tiefe von eineinhalb Metern oder tiefer sind keine Würmer im Boden und diese fressen auch keine menschlichen Überreste. Maden werden oft mit Würmern verwechselt und sie sind eigentlich Fliegenlarven, die durch Fliegeneier auf den Körper kommen, wenn er längere Zeit ohne Kühlung gelegen hat. Der Mensch hat unzählige Mikroorganismen in sich, ohne die wir keine Nahrung verdauen könnten. Wenn der Mensch stirbt, beginnen diese Mikroorganismen uns von innen her zu zersetzen. Diesen Vorgang nennt man Autolyse und er ist hauptsächlich dafür verantwortlich, dass sich ein Verstorbener zersetzt.

 

Werden beim Ankleiden die Knochen gebrochen?

Nein, natürlich nicht. Die Toten- oder Leichenstarre - der Fachbegriff hierfür lautet "Rigor mortis" - ist wie ein Krampf der Muskulatur. Der körpereigene Stoff Adenosintriphosphat (ATP) wird nach dem Tod nicht mehr transportiert und die Muskeln verhärten sich. Dies führt nach einigen Stunden zu einer Starre, die aber nach 24 bis 48 Stunden wieder abnimmt, wenn die feinen Muskelfasern sich durch die Autolyse langsam beginnen, sich zu zersetzen. Die vorhandene Rigor mortis kann - wie bei einem normalen Krampf auch - durch langsames Dehnen gelöst werden, Knochen werden dabei nicht gebrochen. Das ist bei einem normalen Verstorbenen auch gar nicht möglich, da die Knochen extrem belastbar sind und einige Tonnen Druck ausgeübt werden müssten.

 

Was passiert bei der Einäscherung mit dem Zahngold?

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten:

Wenn das Krematorium einen Goldabscheider hat, wird das Gold nach dem Einäscherungsvorgang gesondert gesammelt. Oft bestehen Verträge mit Edelmetallaufbereitern, die den Erlös für humanitäre Zwecke zur Verfügung stellen. einige Krematorien nutzen jedoch auch die Erlöse der Wertstoffe, um damit die Kosten für die Beseitigung der Giftstoffe zu reduzieren. Die Trennung, Filterung, Lagerung und Entsorgung von hochgiftigen Stoffen aus dem Einäscherungsprozess ist um ein vielfaches teurer, als die vergleichsweise geringen Erlöse der Wertstoffe.

Besitzt das Krematorium keinen Goldabscheider, dann befindet sich das teilweise geschmolzene Gold unter der Asche des Verstorbenen und ist kaum zu erkennen, geschweige denn, davon zu trennen.

 

Ist in einer Urne nicht nur Asche vom Sarg enthalten?

Nein. Bei Einäscherungstemperaturen von etwa 850 Grad im Krematorium verbrennen alle Gewebe- und Holzbestandteile. Der Sarg - sofern er aus Vollholz ist - liefert die erforderliche Energie und wird dabei in Rauchgas umgewandelt. Übrig bleiben nur nichtbrennbare Materialien wie Nägel, Schrauben und Klammern. Vom Verstorbenen bleiben Implantate aus Metall und der ebenfalls nichtbrennbare Knochenkalk übrig. Nachdem alle Metalle mit einem Magneten entfernt wurden, befindet sich in der Urne fast nur noch die Asche des menschlichen Skelettes.

 

Wird die Asche von mehreren Verstorbenen vermischt?

Nein. Beim Einäscherungsprozess befindet sich immer nur ein Sarg mit einem Verstorbenen in der Brennkammer. Nach der Einäscherung wird die Asche entweder durch eine Drehklappe im Boden (Etagenofen) oder durch Abziehen nach hinten (Flachbettofen) weitertransportiert. Erst dann wird der nächste Verstorbene in die Brennkammer eingefahren. Durch diese Reihenfolge ist eine Vermischung der Asche unmöglich. Ein nummerierter Schamottestein begleitet von der Anlieferung des Sarges bis in die Urne den Verstorbenen. Der feuerfeste Stein durchwandert den kompletten Einäscherungsprozess mit, um Verwechslungen auszuschließen. Beim Abfüllen der Asche in die Urne wird kontrolliert, ob Name, Daten und Registriernummer mit dem Schamottestein übereinstimmen.

Wir bieten unseren Kunden an, bei der Einäscherung im Krematorium Obertshausen, welches wir regelmäßig anfahren, dabei zu sein.

 

Verkaufen Sie auch Särge aus Pappe?

Nein. Särge, die wir verkaufen, sind grundsätzlich aus Vollholz. Sie sind sowohl für die Erd-, als auch für die Feuerbestattung geeignet. Holz ist der natürlichste Werkstoff, den es gibt. Es steht in ausreichendem Umfang, in unterschiedlichen Qualitäten und vor allem langfristig zur Verfügung. Professionelle Holznutzung und die damit verbundene Pflege und Aufforstung der Wälder setzen daher umweltorientiertes Engagement voraus.

Der Holzsarg ist wichtiger Bestandteil unserer Bestattungskultur. Als persönliches Symbol für den Verstorbenen ist der Holzsarg die traditionellste und am weitesten verbreitete Form für eine würdevolle Beerdigung. Bei der Erdbestattung ist der Holzsarg die schützende Hülle für den Verstorbenen. Auch nach der Beerdigung behält ein Sarg aus Holz diese Funktion bei. Bei normaler Bodenbeschaffenheit baut sich der Holzsarg im Rahmen der Liegezeit ab, ohne Spuren zu hinterlassen. Bei einer Feuerbestattung liefert allein der Holzsarg die für den Einäscherungsprozess notwendige Energie. Holz ist außerdem bei der Verbrennung CO2-neutral.

Für Särge aus Pappe gibt es keine sinnvollen Argumente, auch nicht aus ökologischer Sicht.